Gwärb-cholfirst
Willkommen beim Gewerbeverein Dachsen -Uhwiesen - Flurlingen - Feuerthalen - Langwiesen

AGB



Gewerbeverein Cholfirst
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**1. Geltungsbereich**
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Website sowie die Dienstleistungen und Angebote des Gewerbevereins Cholfirst.
Mit dem Zugriff auf die Website oder der Inanspruchnahme von Leistungen erklärt sich die nutzende Person mit diesen AGB einverstanden.
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**2. Leistungen des Vereins**
Der Gewerbeverein Cholfirst bietet Informationen zu lokalen Unternehmen, Veranstaltungen, Projekten und Vereinsaktivitäten.
Der Verein behält sich vor, Inhalte und Angebote jederzeit ohne Ankündigung zu ändern oder einzustellen.
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**3. Mitgliedschaft**
Die Mitgliedschaft im Gewerbeverein richtet sich nach den Vereinsstatuten.
Mitglieder verpflichten sich zur Zahlung der festgelegten Mitgliederbeiträge.
Ein Austritt ist gemäss den Statuten möglich.
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**4. Veranstaltungen und Anmeldungen**
Anmeldungen zu Veranstaltungen sind verbindlich.
Bei Abmeldungen können je nach Zeitpunkt Kosten anfallen.
Der Verein behält sich vor, Veranstaltungen bei ungenügender Teilnehmerzahl oder aus wichtigen Gründen abzusagen.
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**5. Haftung**
Der Gewerbeverein Cholfirst übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte.
Die Haftung für direkte oder indirekte Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Für Inhalte externer Websites, auf die verlinkt wird, übernimmt der Verein keine Verantwortung.
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**6. Urheberrechte**
Alle Inhalte (Texte, Bilder, Logos, etc.) auf der Website sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gewerbevereins Cholfirst ist nicht gestattet.
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**7. Datenschutz**
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt im Einklang mit dem geltenden Schweizer Datenschutzrecht.
Weitere Informationen sind in der separaten Datenschutzerklärung enthalten.
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**8. Änderungen der AGB**
Der Gewerbeverein Cholfirst kann diese AGB jederzeit anpassen.
Es gilt jeweils die aktuelle, auf der Website publizierte Version.
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**9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand**
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Gewerbevereins Cholfirst.

 
 
 
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